Spezialfälle

Energieausweis für die Eigentumswohnung

Einen Energieausweis für eine einzelne Wohnung gibt es nicht – er wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Wer ihn beauftragt, wer ihn bezahlt und was Sie tun, wenn er beim Verkauf fehlt.

Steffen Rommel – Zertifizierter Energieberater

von Steffen Rommel

Zertifizierter Energieberater

Das Wichtigste in Kürze

Immer fürs ganze Gebäude

Es gibt keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen. Beim Verkauf legen Sie den Ausweis des Gesamtgebäudes vor.

Die WEG ist zuständig

Beauftragung und Kosten liegen bei der Gemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung.

Haften tun Sie

Das Bußgeld trifft beim Verkauf Sie persönlich – nicht die WEG und nicht die Verwaltung.

Warum es keinen Ausweis für einzelne Wohnungen gibt

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes, nicht einer Wohnung. Das ergibt sich aus der Sache selbst: Die maßgeblichen Größen lassen sich nicht sinnvoll auf einzelne Einheiten herunterbrechen.

Gemeinsame Heizung

In den allermeisten Mehrfamilienhäusern versorgt eine zentrale Anlage alle Wohnungen. Ihre Effizienz gilt für das ganze Haus.

Gemeinsame Gebäudehülle

Außenwände, Dach und Keller gehören zum Gemeinschaftseigentum. Sie lassen sich einzelnen Wohnungen nicht zuordnen.

Verbrauch des Gesamtgebäudes

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Abrechnung für das gesamte Haus, nicht auf einzelne Heizkostenabrechnungen.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Die Kennwerte in Ihrer Anzeige beziehen sich auf das Gesamtgebäude. Eine gut sanierte Wohnung in einem unsanierten Haus bekommt deshalb keine bessere Einstufung – und umgekehrt profitiert eine unsanierte Wohnung vom guten Zustand des Gebäudes.

Wer beauftragt, wer zahlt, wer haftet

Hier liegt die häufigste Verwirrung – und der teuerste Irrtum. Zuständigkeit und Haftung fallen auseinander.

Beauftragung: die WEG

Die Gemeinschaft beschließt die Erstellung, in der Praxis leitet die Hausverwaltung sie in die Wege. Der Beschluss gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung und braucht nur die einfache Mehrheit.

Kosten: die Gemeinschaft

Der Ausweis betrifft das Gemeinschaftseigentum. Die Kosten werden nach dem üblichen Verteilerschlüssel auf alle Eigentümer umgelegt – nicht allein auf den, der verkaufen will.

Haftung: Sie persönlich

Das Bußgeld von bis zu 10.000 Euro trifft den Verkäufer oder Vermieter – also Sie. Dass die Verwaltung nicht geliefert hat, schützt Sie nicht.

Sie wollen verkaufen und haben keinen Ausweis

Gehen Sie der Reihe nach vor. In den meisten Fällen erledigt sich die Sache schon im ersten Schritt.

1

Bei der Hausverwaltung anfragen

Häufig existiert bereits ein Ausweis, den nur niemand herausgegeben hat. Fragen Sie schriftlich an und lassen Sie sich eine Kopie geben. Prüfen Sie dabei das Ausstellungsdatum – nach zehn Jahren ist er abgelaufen.

2

Anspruch geltend machen

Reagiert die Verwaltung nicht, fordern Sie den Ausweis schriftlich mit Frist an. Als Eigentümer haben Sie einen Anspruch gegenüber der Gemeinschaft, dass er Ihnen für Verkauf oder Vermietung rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird.

3

Beschluss herbeiführen

Existiert noch kein Ausweis, lassen Sie die Beauftragung als Tagesordnungspunkt auf die nächste Eigentümerversammlung setzen. Einzelne Eigentümer können den Beschluss nicht blockieren – die einfache Mehrheit genügt.

4

Zeit einplanen

Eine Eigentümerversammlung findet oft nur einmal im Jahr statt. Wenn Sie einen Verkauf planen, klären Sie die Ausweisfrage bevor Sie inserieren – die Pflichtangaben müssen bereits in der Anzeige stehen. Pflichtangaben in der Anzeige

Welcher Ausweistyp für das Gebäude?

Die Wahl trifft die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der Größe und dem Alter des Gebäudes ab.

Ab 5 Wohneinheiten

Es besteht freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Die meisten Gemeinschaften entscheiden sich für den Verbrauchsausweis, weil die Abrechnungsdaten ohnehin vorliegen und er günstiger ist.

Bis 4 Wohneinheiten

Bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Gebäude wurde nachweislich auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert.

Die Unterschiede beider Ausweistypen im Detail

Häufige Fragen

Gibt es einen Energieausweis für eine einzelne Eigentumswohnung?
Nein. Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nie für eine einzelne Wohnung. Grund ist die Berechnungsgrundlage: Heizung, Gebäudehülle und Verbrauchsdaten lassen sich nicht sinnvoll auf einzelne Wohnungen aufteilen. Beim Verkauf Ihrer Wohnung legen Sie deshalb den Ausweis des Gesamtgebäudes vor.
Wer ist in der WEG für den Energieausweis zuständig?
Zuständig ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, in der Praxis vertreten durch die Hausverwaltung. Sie beauftragt die Erstellung und bewahrt den Ausweis auf. Als einzelner Eigentümer fordern Sie ihn dort an – beauftragen kann ihn nur die Gemeinschaft, denn der Ausweis gilt für das ganze Gebäude. Wenn Sie oder Ihre Hausverwaltung die Erstellung anstoßen wollen: Bei uns läuft das online für das Gesamtgebäude, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Wer trägt die Kosten für den Energieausweis in einer WEG?
Die Kosten trägt die Gemeinschaft und legt sie nach dem üblichen Verteilerschlüssel auf alle Eigentümer um – meist über das Hausgeld. Der Energieausweis betrifft das Gemeinschaftseigentum, deshalb zahlt ihn nicht der einzelne verkaufswillige Eigentümer allein.
Was tun, wenn die Hausverwaltung keinen Energieausweis herausgibt?
Sie haben als Eigentümer einen Anspruch gegenüber der Gemeinschaft, dass Ihnen der Ausweis für Verkauf oder Vermietung rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Fordern Sie ihn schriftlich mit Frist an. Existiert noch keiner, lassen Sie die Beauftragung als Tagesordnungspunkt auf die nächste Eigentümerversammlung setzen – der Beschluss ist ordnungsmäßige Verwaltung und braucht nur die einfache Mehrheit.
Wer haftet, wenn beim Verkauf kein Energieausweis vorliegt?
Das Bußgeld von bis zu 10.000 Euro trifft Sie als Verkäufer oder Vermieter – nicht die WEG und nicht die Hausverwaltung. Sie sind derjenige, der inseriert und den Vertrag schließt. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um den Ausweis, statt sich auf die Verwaltung zu verlassen.
Welcher Ausweistyp gilt für ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen?
Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten besteht freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Kleinere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 brauchen einen Bedarfsausweis – es sei denn, sie wurden auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert.
Brauche ich einen Energieausweis, wenn meine Wohnung schon vermietet ist?
Nein. Bei einem laufenden Mietverhältnis besteht keine Vorlagepflicht. Sie brauchen den Ausweis erst wieder, wenn Sie neu vermieten oder verkaufen. Ihr Mieter kann den bestehenden Ausweis allerdings einsehen, wenn einer vorhanden ist.

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