Ausweis-Check

Welchen Energieausweis brauche ich?

Finden Sie in nur zwei Schritten heraus, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.

Welchen Ausweis benötigen Sie?

Beantworten Sie zwei kurze Fragen für Ihre persönliche Empfehlung:

1. Baujahr des Gebäudes

Die Regeln im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wann Sie einen Bedarfsausweis benötigen und wann Sie die freie Wahl haben. Die Entscheidung hängt von zwei Faktoren ab: dem Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten.

Bedarfsausweis ist Pflicht

In folgenden Fällen ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig:

  • Altbau bis 1977 mit bis zu 4 Wohneinheiten, der nicht die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt
  • Neubauten, da keine Verbrauchsdaten vorhanden sind

Freie Wahl

Bei allen anderen Gebäuden können Sie frei wählen:

  • Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten
  • Gebäude mit Bauantrag ab dem 1.11.1977
  • Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen

Warum ist 1977 so wichtig?

Am 1. November 1977 trat die erste Wärmeschutzverordnung in Deutschland in Kraft. Gebäude, die vor diesem Datum geplant wurden, haben in der Regel einen deutlich schlechteren energetischen Standard. Der Bedarfsausweis ermöglicht hier eine genauere Bewertung als der Verbrauchsausweis, der stark vom Nutzerverhalten abhängt.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Wenn Sie die freie Wahl haben, hilft Ihnen dieser Vergleich bei der Entscheidung.

Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Grundlage Technische Gebäudeanalyse Tatsächlicher Energieverbrauch
Genauigkeit
Preis ab 119 € ab 69 €
Benötigte Daten Gebäudedaten, Dämmung, Heizung Heizkostenabrechnungen (3 Jahre)
Sanierungsempfehlungen
Unabhängig vom Nutzerverhalten

Unsere Empfehlung

Wählen Sie den Bedarfsausweis, wenn...

  • Sie einen möglichst genauen Energiewert benötigen
  • Sie Sanierungsempfehlungen erhalten möchten
  • Die Immobilie längere Zeit leer stand
  • Sie einen höheren Verkaufspreis erzielen wollen

Wählen Sie den Verbrauchsausweis, wenn...

  • Sie schnell und günstig einen Ausweis benötigen
  • Sie vollständige Heizkostenabrechnungen haben
  • Das Gebäude durchgehend bewohnt war
  • Sie ein Mehrfamilienhaus mit 5+ Wohnungen besitzen

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