Was ist der Unterschied und welchen Ausweis schreibt das Gesetz für Ihre Immobilie vor? Wir klären auf.
von Steffen Rommel
Zertifizierter Energieberater
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er zeigt, wie viel Energie real verbraucht wurde.
Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Bewertung von Bausubstanz, Dämmung und Heizung unabhängig vom Verhalten.
Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Ausnahme: Das Gebäude wurde nachweislich so saniert, dass es mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.
Bei allen anderen Wohngebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser ab 5 Einheiten oder jüngere Baujahre) haben Sie die freie Wahl. Der Verbrauchsausweis ist hier oft die pragmatische Wahl.
Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen ist immer der Bedarfsausweis erforderlich, da noch keine historischen Verbrauchsdaten vorliegen können.
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