Ratgeber & Recht

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Verkauf, Vermietung, Neubau – wann ist der Energieausweis Pflicht? Hier erfahren Sie alles über gesetzliche Anforderungen, Ausnahmen und mögliche Bußgelder.

Steffen Rommel – Zertifizierter Energieberater

von Steffen Rommel

Zertifizierter Energieberater

Das Wichtigste in Kürze

Verkauf & Vermietung

Bei jedem Verkauf oder jeder Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht.

Immobilienanzeigen

Energiekennwerte müssen bereits in der Anzeige genannt werden.

Bis zu 10.000 €

Bußgeld bei Verstößen gegen die Energieausweispflicht.

Pflichten bei Verkauf und Vermietung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie ein gültiger Energieausweis vorliegen muss. Diese Pflicht gilt für nahezu alle Wohn- und Nichtwohngebäude.

1

Bei der Immobilienanzeige

Bereits bei der Veröffentlichung einer Immobilienanzeige müssen bestimmte Energiekennwerte angegeben werden. Dies gilt für Anzeigen in Zeitungen, Online-Portalen und anderen Medien.

Pflichtangaben in der Anzeige:

Art des Energieausweises (Bedarf/Verbrauch)
Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²·a)
Wesentlicher Energieträger der Heizung
Baujahr des Gebäudes
Energieeffizienzklasse (bei Ausweisen ab 1. Mai 2014)
2

Bei der Besichtigung

Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Nichtwohngebäuden mit Publikumsverkehr muss der Ausweis sogar gut sichtbar ausgehängt werden.

Hinweis: Der Interessent hat das Recht, den Energieausweis einzusehen. Sie müssen ihn nicht aushändigen, aber vorlegen.

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Bei Vertragsabschluss

Unmittelbar nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags muss dem neuen Eigentümer oder Mieter eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden. Dies kann als Ausdruck oder in elektronischer Form erfolgen.

Tipp: Lassen Sie sich die Übergabe des Energieausweises im Übergabeprotokoll oder Mietvertrag bestätigen.

Unterschiede zwischen Verkauf und Vermietung

Beim Verkauf

  • Energieausweis muss bei jeder Besichtigung vorliegen
  • Kopie wird dem Käufer übergeben
  • Notar kann Energieausweis einfordern
  • Gilt auch bei Zwangsversteigerungen

Bei Vermietung

  • Pflicht bei jeder Neuvermietung
  • Kopie wird dem Mieter übergeben
  • Nicht nötig bei laufenden Mietverhältnissen
  • Gilt auch bei Verpachtung

Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht für jedes Gebäude ist ein Energieausweis erforderlich. Das GEG definiert mehrere Ausnahmen, bei denen keine Energieausweispflicht besteht.

Kleine Gebäude

Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sind von der Energieausweispflicht befreit. Dies betrifft z.B. kleine Gartenhäuser oder Ferienhütten.

Denkmalgeschützte Gebäude

Baudenkmäler und Gebäude, die besonders erhaltenswert sind, können von der Pflicht ausgenommen werden, wenn die Anforderungen das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden.

Religiöse Gebäude

Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere Gebäude für religiöse Zwecke sind von der Energieausweispflicht ausgenommen.

Unbeheizte Gebäude

Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden, benötigen keinen Energieausweis. Dazu zählen z.B. reine Lagerhallen ohne Klimatisierung.

Temporäre Gebäude

Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren errichtet werden, sind ausgenommen. Beispiel: Baustellencontainer.

Abrissgebäude

Für Gebäude, die zum Abriss bestimmt sind und bei denen der Käufer nachweislich den Abriss plant, ist kein Energieausweis erforderlich.

Wichtige Sonderfälle

Eigennutzung ohne Verkaufsabsicht

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und weder verkaufen noch vermieten möchten, benötigen Sie keinen Energieausweis. Die Pflicht entsteht erst, wenn Sie das Objekt auf dem Markt anbieten.

Dennoch kann ein Energieausweis sinnvoll sein, um den energetischen Zustand zu kennen und Sanierungen zu planen.

Erbschaft und Schenkung

Bei einer Erbschaft oder Schenkung innerhalb der Familie ist grundsätzlich kein Energieausweis erforderlich, da keine öffentliche Vermarktung stattfindet. Die Pflicht entsteht erst, wenn der neue Eigentümer das Gebäude vermieten oder verkaufen möchte. Praxishinweis: Immer mehr Notare verlangen bei der Beurkundung dennoch einen Energieausweis — auch bei Erbschaft oder Schenkung.

Gemischt genutzte Gebäude

Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeanteilen können separate Energieausweise für die unterschiedlichen Nutzungsbereiche erforderlich sein. Alternativ kann ein gemeinsamer Ausweis erstellt werden.

Einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus

Für die Vermietung einer einzelnen Wohnung wird ein Energieausweis für das gesamte Gebäude benötigt, nicht für die einzelne Wohnung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist für die Beschaffung verantwortlich.

Als Wohnungseigentümer können Sie die Erstellung eines Energieausweises in der Eigentümerversammlung beantragen. Die Kosten werden normalerweise über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Energieausweispflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Das GEG sieht Strafen von bis zu 10.000 Euro vor.

Bis zu 10.000 € Bußgeld

bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz

1

Fehlender Energieausweis

Wer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld.

2

Fehlende Pflichtangaben

Werden die vorgeschriebenen Energiekennwerte in Immobilienanzeigen nicht genannt, ist dies ebenfalls bußgeldbewehrt.

3

Keine Vorlage bei Besichtigung

Wird der Energieausweis bei der Besichtigung nicht vorgelegt, obwohl er vorhanden ist, kann dies geahndet werden.

4

Keine Übergabe der Kopie

Wird dem Käufer oder Mieter keine Kopie des Energieausweises ausgehändigt, liegt ein Verstoß vor.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Überwachung der Energieausweispflicht obliegt den zuständigen Landesbehörden. In der Praxis sind dies meist die unteren Bauaufsichtsbehörden oder spezielle Energiebehörden.

  • Stichprobenkontrollen bei Immobilienanzeigen
  • Prüfung bei Beschwerden von Mietern oder Käufern

So schützen Sie sich

  • Erstellen Sie rechtzeitig vor dem Verkauf/der Vermietung einen Energieausweis
  • Prüfen Sie die Pflichtangaben in Ihrer Anzeige
  • Dokumentieren Sie die Übergabe an Käufer/Mieter
  • Bewahren Sie den Energieausweis sicher auf

Welchen Ausweis brauche ich?

Je nach Gebäudetyp und Baujahr ist entweder nur der Bedarfsausweis zulässig oder Sie haben die freie Wahl.

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Zum Check

Bedarfsausweis ist Pflicht

In folgenden Fällen ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig:

  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977
  • Ausnahme: Gebäude erfüllt bereits die Wärmeschutzverordnung 1977
  • Neubauten (keine Verbrauchsdaten vorhanden)

Freie Wahl

Bei allen anderen Gebäuden können Sie frei wählen:

  • Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten
  • Gebäude mit Bauantrag ab dem 1.11.1977
  • Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen

Häufige Fragen zur Energieausweispflicht

Muss ich den Energieausweis bei jeder Besichtigung dabei haben?
Ja, Sie müssen den Energieausweis bei jeder Besichtigung unaufgefordert vorlegen können. Es reicht nicht aus, ihn erst auf Nachfrage zu zeigen. Sie können auch eine Kopie oder eine digitale Version auf dem Smartphone zeigen.
Was passiert, wenn der Energieausweis während des Verkaufs abläuft?
Der Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige gültig sein. Läuft er während des Verkaufsprozesses ab, sollten Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen. Spätestens bei der Übergabe muss ein gültiger Ausweis vorliegen.
Kann der Mieter einen Energieausweis einfordern?
Ja, der Mieter hat das Recht, den Energieausweis einzusehen und eine Kopie zu erhalten. Bei bestehenden Mietverhältnissen (ohne Neuvermietung) besteht allerdings keine Pflicht zur Vorlage. Das Einsichtsrecht gilt nur bei Neuanmietung.
Brauche ich für eine Ferienwohnung einen Energieausweis?
Ja, auch für Ferienwohnungen ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, wenn sie vermietet werden. Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Wohnung nur wenige Monate im Jahr genutzt wird und unter 50 m² liegt.
Wer trägt die Kosten für den Energieausweis?
Die Kosten trägt grundsätzlich der Eigentümer bzw. Vermieter. Bei Eigentumswohnungen ist die WEG für die Beschaffung zuständig, die Kosten werden über das Hausgeld umgelegt. Die Kosten können nicht auf den Mieter oder Käufer abgewälzt werden.
Kann ich wegen eines fehlenden Energieausweises vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ein fehlender Energieausweis berechtigt in der Regel nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer kann jedoch Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch den fehlenden Ausweis ein Nachteil entsteht. Es empfiehlt sich, die Übergabe des Energieausweises vertraglich zu vereinbaren.

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