Energieeffizienz & Modernisierung

Energieausweis und Fördermittel

Welche Rolle spielt der Energieausweis bei KfW- und BAFA-Förderungen? Erfahren Sie, welche Programme es gibt, wie Sie Zuschüsse beantragen und warum ein Sanierungsfahrplan bares Geld wert ist.

Steffen Rommel – Zertifizierter Energieberater

von Steffen Rommel

Zertifizierter Energieberater

Das Wichtigste in Kürze

Bis zu 45 % Zuschuss

Für energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungstausch sind über BAFA und KfW Zuschüsse von 15–45 % möglich.

Energieausweis als Einstieg

Der Energieausweis zeigt den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und gibt erste Hinweise auf förderfähige Sanierungsmaßnahmen.

iSFP bringt Bonus

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt, erhält bei Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %.

Energieausweis und Förderung – der Zusammenhang

Der Energieausweis selbst ist keine Voraussetzung für Fördermittel. Er dient aber als wichtige Orientierungshilfe: Die enthaltenen Modernisierungsempfehlungen zeigen Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wo Förderprogramme greifen können.

Was der Energieausweis zeigt

Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Zustand Ihres Gebäudes: Energiekennwert, Effizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen. Diese Informationen helfen, den Sanierungsbedarf einzuschätzen und gezielte Maßnahmen zu planen.

Was für die Förderung nötig ist

Für die meisten Förderprogramme benötigen Sie eine Energieberatung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Energieausweis ist ein guter erster Schritt, ersetzt aber nicht die detaillierte Beratung, die für den Förderantrag erforderlich ist.

Gut zu wissen: Der Energieausweis wird selbst auch gefördert. Für eine Vor-Ort-Energieberatung, die den Bedarfsausweis einschließt, können Sie einen BAFA-Zuschuss erhalten.

Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick

Die staatliche Förderung energetischer Sanierung läuft über zwei zentrale Anlaufstellen: die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

BEG Einzelmaßnahmen

BAFA-Zuschuss

Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung). Fördersätze von 15–20 %, mit iSFP-Bonus bis zu 25 %.

Dämmung Fenster Lüftung Sonnenschutz

Heizungsförderung

KfW-Zuschuss

Die Heizungsförderung läuft seit 2024 über die KfW. Für den Umstieg auf erneuerbare Energien gibt es eine Grundförderung von 30 %, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und Einkommensbonus (30 %) – insgesamt bis zu 70 % Zuschuss.

Wärmepumpe Pelletheizung Solarthermie Fernwärme

KfW-Heizungsförderung 458

KfW-Heizungsförderung 458

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Komplettsanierung

KfW-Kredit

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gibt es zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Je nach erreichter Effizienzhausstufe beträgt der Tilgungszuschuss 5–25 % bei maximal 150.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.

Effizienzhaus 85 Effizienzhaus 70 Effizienzhaus 55 Effizienzhaus 40

Fördersätze für Einzelmaßnahmen

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme und vorhandenen Boni ab. Hier ein Überblick der aktuellen Fördersätze im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Fördersätze auf einen Blick

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Gebäudehülle

Dämmung, Fenster, Türen

Grundförderung

15 %

mit iSFP-Bonus

20 %

Max. Kosten

30.000 €

Heizungstausch

Wärmepumpe, Pellets, etc.

Grundförderung

30 %

mit allen Boni

bis 70 %

Max. Kosten

30.000 €

Anlagentechnik

Lüftung, Smart Home

Grundförderung

15 %

mit iSFP-Bonus

20 %

Max. Kosten

30.000 €

Bei Vorliegen eines iSFP erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden. Beauftragen Sie Handwerker erst, wenn die Förderzusage vorliegt oder ein Energieberater den Antrag für Sie eingereicht hat.

Der Weg vom Energieausweis zur Förderung

Vom ersten Energieausweis bis zum Förderantrag sind es nur wenige Schritte. Hier sehen Sie den typischen Ablauf einer geförderten energetischen Sanierung.

01

Energieausweis erstellen lassen

Lassen Sie zunächst einen Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen. Er gibt Ihnen eine erste Einschätzung zum energetischen Zustand und zeigt in den Modernisierungsempfehlungen, wo Sanierungsbedarf besteht.

Ist-Zustand erfassen Schwachstellen erkennen
02

Energieberatung & Sanierungsfahrplan

Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater mit einer Vor-Ort-Beratung und der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die Beratung selbst wird mit bis zu 50 % gefördert und der iSFP bringt Ihnen bei späteren Maßnahmen einen 5 %-Förderbonus.

BAFA-gefördert iSFP erstellen 5 % Bonus sichern
03

Förderantrag stellen

Vor Beginn der Baumaßnahmen wird der Förderantrag bei KfW oder BAFA gestellt. In der Regel übernimmt das Ihr Energieberater. Erst nach Erhalt der Förderzusage (oder Bestätigungsschreiben) dürfen Sie Handwerker beauftragen.

Antrag vor Baubeginn Förderzusage abwarten
04

Sanierung durchführen & Zuschuss erhalten

Nach der Förderzusage führen Sie die Sanierung mit qualifizierten Fachbetrieben durch. Ihr Energieberater begleitet die Maßnahme und bestätigt die fachgerechte Umsetzung. Anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt bzw. der Kredit um den Tilgungszuschuss reduziert.

Fachgerechte Umsetzung Zuschuss erhalten

Praxis-Tipp: Sie müssen nicht alle Maßnahmen auf einmal umsetzen. Mit dem iSFP können Sie schrittweise sanieren und für jede Einzelmaßnahme den Förderbonus nutzen – über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.

Energieausweis vs. Sanierungsfahrplan (iSFP)

Beide Dokumente bewerten den energetischen Zustand eines Gebäudes, unterscheiden sich aber in Umfang und Zielsetzung deutlich.

Energieausweis

  • Dokumentiert den Ist-Zustand des Gebäudes
  • Enthält allgemeine Modernisierungsempfehlungen
  • Gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf/Vermietung
  • Reicht allein nicht für Förderanträge

Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • Detaillierte Bauteilanalyse mit Vor-Ort-Begehung
  • Konkreter Sanierungsplan mit Zeitachse und Reihenfolge
  • Grundlage für 5 % Förderbonus bei Einzelmaßnahmen
  • Erhöht förderfähige Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit

PV auf Norddach

PV auf Norddach

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Häufige Fragen zu Fördermitteln

Kann ich mit dem Energieausweis direkt Fördermittel beantragen?
Nein, der Energieausweis allein reicht für einen Förderantrag nicht aus. Er gibt Ihnen jedoch eine wichtige Orientierung, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Für die Förderung benötigen Sie in der Regel einen zertifizierten Energieberater, der den Antrag begleitet und die technischen Anforderungen bestätigt.
Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?
Das BAFA vergibt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Energieberatung. Die KfW ist zuständig für die Heizungsförderung (seit 2024) und Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Beide Institutionen sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Was bringt mir der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP bringt Ihnen gleich mehrere Vorteile: Einen 5 % Förderbonus auf Einzelmaßnahmen, eine Verdopplung der förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit und einen konkreten Fahrplan, in welcher Reihenfolge Sie sanieren sollten. Die Erstellung des iSFP selbst wird mit bis zu 80 % gefördert.
Muss ich alle Maßnahmen auf einmal umsetzen?
Nein, Sie können schrittweise sanieren. Gerade mit einem iSFP ist das sogar empfehlenswert: Sie können einzelne Maßnahmen über mehrere Jahre verteilen und für jede den Förderbonus nutzen. So bleibt die finanzielle Belastung überschaubar und Sie können die jährlichen Fördertöpfe optimal ausschöpfen.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Das bedeutet: vor der Beauftragung von Handwerkern oder dem Abschluss von Lieferverträgen. Bei der Heizungsförderung über die KfW dürfen Sie nach Antragstellung bereits Aufträge erteilen, müssen aber die Förderzusage nicht abwarten.
Kann ich Förderungen kombinieren?
Die Kombination von Bundes- und Landesförderung ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtförderung 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. KfW- und BAFA-Förderungen für dieselbe Maßnahme können jedoch nicht miteinander kombiniert werden. Verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude können aber jeweils separat gefördert werden.

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