Welche Rolle spielt der Energieausweis bei KfW- und BAFA-Förderungen? Erfahren Sie, welche Programme es gibt, wie Sie Zuschüsse beantragen und warum ein Sanierungsfahrplan bares Geld wert ist.
von Steffen Rommel
Zertifizierter Energieberater
Für energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungstausch sind über BAFA und KfW Zuschüsse von 15–45 % möglich.
Der Energieausweis zeigt den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und gibt erste Hinweise auf förderfähige Sanierungsmaßnahmen.
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt, erhält bei Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %.
Der Energieausweis selbst ist keine Voraussetzung für Fördermittel. Er dient aber als wichtige Orientierungshilfe: Die enthaltenen Modernisierungsempfehlungen zeigen Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wo Förderprogramme greifen können.
Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Zustand Ihres Gebäudes: Energiekennwert, Effizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen. Diese Informationen helfen, den Sanierungsbedarf einzuschätzen und gezielte Maßnahmen zu planen.
Für die meisten Förderprogramme benötigen Sie eine Energieberatung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Energieausweis ist ein guter erster Schritt, ersetzt aber nicht die detaillierte Beratung, die für den Förderantrag erforderlich ist.
Gut zu wissen: Der Energieausweis wird selbst auch gefördert. Für eine Vor-Ort-Energieberatung, die den Bedarfsausweis einschließt, können Sie einen BAFA-Zuschuss erhalten.
Die staatliche Förderung energetischer Sanierung läuft über zwei zentrale Anlaufstellen: die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung). Fördersätze von 15–20 %, mit iSFP-Bonus bis zu 25 %.
Die Heizungsförderung läuft seit 2024 über die KfW. Für den Umstieg auf erneuerbare Energien gibt es eine Grundförderung von 30 %, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und Einkommensbonus (30 %) – insgesamt bis zu 70 % Zuschuss.
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Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gibt es zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Je nach erreichter Effizienzhausstufe beträgt der Tilgungszuschuss 5–25 % bei maximal 150.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme und vorhandenen Boni ab. Hier ein Überblick der aktuellen Fördersätze im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Grundförderung
15 %
mit iSFP-Bonus
20 %
Max. Kosten
30.000 €
Grundförderung
30 %
mit allen Boni
bis 70 %
Max. Kosten
30.000 €
Grundförderung
15 %
mit iSFP-Bonus
20 %
Max. Kosten
30.000 €
Bei Vorliegen eines iSFP erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden. Beauftragen Sie Handwerker erst, wenn die Förderzusage vorliegt oder ein Energieberater den Antrag für Sie eingereicht hat.
Vom ersten Energieausweis bis zum Förderantrag sind es nur wenige Schritte. Hier sehen Sie den typischen Ablauf einer geförderten energetischen Sanierung.
Lassen Sie zunächst einen Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen. Er gibt Ihnen eine erste Einschätzung zum energetischen Zustand und zeigt in den Modernisierungsempfehlungen, wo Sanierungsbedarf besteht.
Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater mit einer Vor-Ort-Beratung und der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die Beratung selbst wird mit bis zu 50 % gefördert und der iSFP bringt Ihnen bei späteren Maßnahmen einen 5 %-Förderbonus.
Vor Beginn der Baumaßnahmen wird der Förderantrag bei KfW oder BAFA gestellt. In der Regel übernimmt das Ihr Energieberater. Erst nach Erhalt der Förderzusage (oder Bestätigungsschreiben) dürfen Sie Handwerker beauftragen.
Nach der Förderzusage führen Sie die Sanierung mit qualifizierten Fachbetrieben durch. Ihr Energieberater begleitet die Maßnahme und bestätigt die fachgerechte Umsetzung. Anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt bzw. der Kredit um den Tilgungszuschuss reduziert.
Praxis-Tipp: Sie müssen nicht alle Maßnahmen auf einmal umsetzen. Mit dem iSFP können Sie schrittweise sanieren und für jede Einzelmaßnahme den Förderbonus nutzen – über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.
Beide Dokumente bewerten den energetischen Zustand eines Gebäudes, unterscheiden sich aber in Umfang und Zielsetzung deutlich.
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Der erste Schritt zur energetischen Sanierung: Erfahren Sie den Zustand Ihres Gebäudes und entdecken Sie Fördermöglichkeiten.