Die Preise reichen von rund 50 € bis über 1.000 €. Was Sie zahlen, hängt vor allem von zwei Dingen ab: welchen Ausweistyp Sie brauchen und ob er online oder mit Vor-Ort-Termin erstellt wird.
von Steffen Rommel
Zertifizierter Energieberater
Der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als der Bedarfsausweis, weil die Datenerhebung einfacher ist.
Einen Energieausweis darf nur ausstellen, wer dafür qualifiziert ist. Im Preis steckt immer die fachliche Beurteilung Ihres Gebäudes.
Liegen Baupläne und Abrechnungen vor, geht die Online-Erfassung besonders schnell. Fehlen sie, liefert eine Aufnahme vor Ort die verlässlicheren Ausgangsdaten.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Preis für einen Energieausweis – jeder Aussteller kalkuliert selbst. Die folgende Übersicht zeigt, womit Sie am Markt rechnen müssen und wo unsere Festpreise liegen.
| Ausweistyp | Gebäude | Vor Ort (Markt) | Online bei uns |
|---|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | Ein-/Zweifamilienhaus | ca. 50–120 € | 69 € |
| Verbrauchsausweis | Mehrfamilienhaus | ca. 100–400 € | 69 € |
| Bedarfsausweis | Ein-/Zweifamilienhaus | ca. 300–500 € | 119 € |
| Bedarfsausweis | Mehrfamilienhaus | ca. 500–1.500 € | 119 € |
Alle Preise inkl. MwSt. Marktpreise für die Erstellung mit Vor-Ort-Begehung, Stand 2026. Quelle: ADAC. Die Preise variieren je nach Region, Gebäudegröße und Anbieter.
Der Preisunterschied zwischen den beiden Ausweistypen ist kein Aufschlag, sondern spiegelt den tatsächlichen Aufwand wider. Die beiden Verfahren ermitteln den Energiekennwert auf völlig unterschiedliche Weise.
Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Der tatsächliche Verbrauch wird um Klimafaktoren bereinigt und auf die Gebäudefläche umgerechnet.
Hier wird das gesamte Gebäude rechnerisch erfasst: Wände, Fenster, Dach, Keller und die komplette Heizungsanlage. Der Energiebedarf wird unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet.
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Gebäude wurde nachweislich so saniert, dass es mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Der günstigere Verbrauchsausweis nützt Ihnen dann nichts, weil er rechtlich nicht ausreicht. Welchen Ausweis brauche ich?
Beide Wege führen zu einem rechtsgültigen, beim DIBt registrierten Energieausweis, und in beiden Fällen beurteilt ein qualifizierter Aussteller Ihr Gebäude – das schreibt das GEG so vor. Der Unterschied liegt darin, woher die Gebäudedaten kommen. Und genau davon hängt die Qualität ab: Je genauer die Eingangsdaten, desto belastbarer das Ergebnis. Welcher Weg der richtige ist, entscheidet deshalb weniger der Preis als die Frage, wie gut Sie Ihr Gebäude dokumentiert haben.
Sinnvoll, wenn die Gebäudedaten vorliegen und das Gebäude keine baulichen Besonderheiten hat.
Sinnvoll, wenn Unterlagen fehlen, das Gebäude verschachtelt ist oder Sie ohnehin eine Sanierung planen.
Ein niedriger Grundpreis sagt wenig aus, wenn wichtige Leistungen fehlen. Diese vier Punkte entscheiden darüber, ob ein Angebot wirklich günstig ist.
Jeder Energieausweis braucht eine offizielle Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik. Manche Anbieter berechnen diese Gebühr separat. Bei uns ist sie im Preis enthalten.
Nach § 88 GEG dürfen Energieausweise nur von qualifizierten Ausstellern erstellt werden – etwa Architekten, Ingenieuren oder Handwerksmeistern mit entsprechender Fortbildung. Für dieses Fachwissen zahlen Sie mit. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben tatsächlich fachlich geprüft werden und nicht nur eine Software durchlaufen.
Ein günstiger Verbrauchsausweis hilft nicht, wenn für Ihr Gebäude ein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Klären Sie zuerst, welchen Typ Sie brauchen – dann vergleichen Sie Preise.
Anfahrtspauschalen, Aufschläge für zusätzliche Wohneinheiten oder Gebühren für den Postversand tauchen häufig erst im Kleingedruckten auf. Fragen Sie nach dem Endpreis.
Die Kosten für den Energieausweis trägt immer der Eigentümer beziehungsweise Verkäufer. Sie sind nicht auf die Betriebskosten umlagefähig und können nicht an Mieter weitergegeben werden.
Bei vermieteten Objekten lassen sich die Kosten in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Beim Verkauf können sie zu den Veräußerungskosten zählen. Ihr Steuerberater kennt die Details für Ihren Fall.
Verbrauchsausweis 69€, Bedarfsausweis 119€ – inklusive DIBt-Registrierung und geprüft von zertifizierten Energieberatern.